Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Main, 22.01.2004 - 9 G 3224/03 (2)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,25071
VG Frankfurt/Main, 22.01.2004 - 9 G 3224/03 (2) (https://dejure.org/2004,25071)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 22.01.2004 - 9 G 3224/03 (2) (https://dejure.org/2004,25071)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 22. Januar 2004 - 9 G 3224/03 (2) (https://dejure.org/2004,25071)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,25071) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 26 Abs 1 BBG, § 2 Abs 3 S 2 PostPersRG, § 60 BBG
    Beamter; Deutsche Post AG; Versetzung ohne Zuweisung einer konkreten Tätigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Beamter; Deutsche Post AG; Versetzung ohne Zuweisung einer konkreten Tätigkeit)

  • prot-in.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • prot-in.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Versetzung in die PSA/Vivento

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2003 - 1 B 635/03

    Ausgestaltung der Mitbestimmungsrechte eines Betriebsrates hinsichtlich Maßnahmen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.01.2004 - 9 G 3224/03
    Als bloße Anweisung des Vorstands setzen sie vielmehr eine bestehende Ermächtigung zur Versetzung voraus (OVG NRW, Beschl. v. 24.7.2003 - 1 B 635/03).

    Als Ermächtigungsgrundlage kommt darum allein § 2 Abs. 3 Satz 2 PostPersRG i.V.m. § 26 Abs. 1 und 2 BBG in Betracht (so auch OVG NRW, Beschl. v. 24.7.2003 - 1 B 635/03).

    Auch die erforderliche Bewältigung der u.a. durch die Organisations- und Aufgabenveränderungen innerhalb der Deutschen Telekom AG entstandenen bereichsbezogenen Personalüberhänge, die in einzelnen Bereichen der Deutschen Telekom AG eine amtsangemessene Weiterbeschäftigung der bisher dort eingesetzten Beamten tatsächlich unmöglich oder unzumutbar machen können (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 24.7.2003 - 1 B 635/03), kann den völligen Aufgabenentzug hinsichtlich der Antragstellerin nicht rechtfertigen.

    Anders als in dem vom OVG NRW entschiedenen Fall (Beschl. v. 24.7.2003 - 1 B 635/03) würde sie sich nämlich bei einem Aufschub der Wirksamkeit der verfügten organisatorischen Zuordnung zur PSA/Vivento durchaus besser stellen als sie bei Fortbestand der Zuordnung stünde.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.07.2003 - 11 B 10864/03

    Disziplinarrecht, Beamter, Postbeamter, Dienstenthebung, vorläufige

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.01.2004 - 9 G 3224/03
    11 Der Entzug jeglichen Aufgabenbereichs ist auch im Hinblick auf die weite organisatorische Gestaltungsfreiheit des Dienstherrn, die für die amtsangemessene Beschäftigung von Beamten im Bereich der Deutschen Post AG und der Deutschen Bahn AG in besonderem Maße gilt (OVG Rheinland Pfalz, Beschl. v. 7.7.2003 - Az. 11 B 10864/03; Beschl. v. 14.3.1997, DÖD 1997, 162 ff.; NVwZ 1998, 538 f.), nur unter den Voraussetzungen des § 60 BBG zu rechtfertigen (VG Köln, Urt. v. 7.11.2002 - 15 K 5588/99).

    Zwar mag die weite organisatorische Gestaltungsfreiheit, die der Dienstherr bei der Zuordnung einzelner Dienstposten zu bestimmten (Status-)Ämtern besitzt, für die amtsangemessene Beschäftigung von Beamten im Bereich der Deutschen Post AG und der Deutschen Bahn AG in besonderem Maße gelten (so OVG Rh-Pf, Beschluss vom 7.7.2003 - 11 B 10864/03 sowie NVwZ 1998, 538).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.03.1997 - 10 B 13183/96

    Bahnreform; Deutsche Bahn AG; Organisatorische Gestaltungsfreiheit

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.01.2004 - 9 G 3224/03
    11 Der Entzug jeglichen Aufgabenbereichs ist auch im Hinblick auf die weite organisatorische Gestaltungsfreiheit des Dienstherrn, die für die amtsangemessene Beschäftigung von Beamten im Bereich der Deutschen Post AG und der Deutschen Bahn AG in besonderem Maße gilt (OVG Rheinland Pfalz, Beschl. v. 7.7.2003 - Az. 11 B 10864/03; Beschl. v. 14.3.1997, DÖD 1997, 162 ff.; NVwZ 1998, 538 f.), nur unter den Voraussetzungen des § 60 BBG zu rechtfertigen (VG Köln, Urt. v. 7.11.2002 - 15 K 5588/99).

    Zwar mag die weite organisatorische Gestaltungsfreiheit, die der Dienstherr bei der Zuordnung einzelner Dienstposten zu bestimmten (Status-)Ämtern besitzt, für die amtsangemessene Beschäftigung von Beamten im Bereich der Deutschen Post AG und der Deutschen Bahn AG in besonderem Maße gelten (so OVG Rh-Pf, Beschluss vom 7.7.2003 - 11 B 10864/03 sowie NVwZ 1998, 538).

  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 41.89

    Beamtenrecht - Änderung des Aufgabenbereiches - Ermessen des Dienstherrn

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.01.2004 - 9 G 3224/03
    Dies gilt allerdings nur solange, als dem Beamten ein amtsangemessener Aufgabenbereich verbleibt (BVerwG, NVwZ 1992, 572 ).
  • BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 29.83

    Bundesgesetz - Landesgesetz - Richter - Zuweisung - Tätigkeit - Richterausschuss

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.01.2004 - 9 G 3224/03
    Der Beamte muss vielmehr Änderungen seines dienstlichen Aufgabenbereichs durch Umsetzung oder andere organisatorische Maßnahmen nach Maßgabe seines Amtes im statusrechtlichen Sinne hinnehmen (BVerwG, BVerwGE 70, 270 mwN; BVerwG, Urt. v. 23.5.2002, Buchholz, 240 § 18 BBesG Nr. 27).
  • VGH Bayern, 24.07.2002 - 3 CE 02.1659
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.01.2004 - 9 G 3224/03
    Allenfalls in bestimmten Konstellationen mag es für einen gewissen begrenzten Übergangszeitraum hinzunehmen sein, dass es aufgrund umfangreicher Umstrukturierungsmaßnahmen zeitlich nicht nahtlos zu bewerkstelligen ist, den Entzug eines Aufgabenbereichs mit der gleichzeitigen Übertragung eines (statusentsprechenden) neuen Aufgabenbereichs zu kompensieren (so Bay. VGH, Beschl. v. 24.7.2002 zum Aufgabenentzug im Rahmen von Umstrukturierungsmaßnahmen an einer Universitätsklinik- 3 CE 02.1659).
  • VG Köln, 07.11.2002 - 15 K 5588/99

    Ausgestaltung des Anspruchs eines Beamten auf amtsangemessene Beschäftigung;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.01.2004 - 9 G 3224/03
    11 Der Entzug jeglichen Aufgabenbereichs ist auch im Hinblick auf die weite organisatorische Gestaltungsfreiheit des Dienstherrn, die für die amtsangemessene Beschäftigung von Beamten im Bereich der Deutschen Post AG und der Deutschen Bahn AG in besonderem Maße gilt (OVG Rheinland Pfalz, Beschl. v. 7.7.2003 - Az. 11 B 10864/03; Beschl. v. 14.3.1997, DÖD 1997, 162 ff.; NVwZ 1998, 538 f.), nur unter den Voraussetzungen des § 60 BBG zu rechtfertigen (VG Köln, Urt. v. 7.11.2002 - 15 K 5588/99).
  • VG Ansbach, 20.08.1999 - AN 17 E 99.00911

    Abgrenzung zwischen einem beliehenen Unternehmer und einer gesetzlichen Zuweisung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.01.2004 - 9 G 3224/03
    Damit hat der Verfassungsgesetzgeber zwar die Postreform gebilligt, aber keineswegs einen Strukturwandel, der auch eine Aushöhlung des Beamtenstatus ermöglicht, einleiten wollen (unklar insoweit VG Ansbach, NVwZ-RR 2000, 178, für der DB Arbeit GmbH zugewiesenen Bahnbeamte).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht